Schachteldividende

Schachteldividende
Begriff des Steuerrechts für den Gewinnanteil eines Unternehmens aus einer Kapitalgesellschaft, an der es beteiligt ist ( Schachtelprivileg). Bei der Gewerbesteuer an das Vorliegen einer Mindestbeteiligung von 10 Prozent geknüpft, bei der Körperschaftsteuer unabhängig von der Beteiligungsquote ( Halbeinkünfteverfahren). In vielen anderen Staaten werden Dividenden erst ab einer Beteiligungsquote von 25 Prozent als Sch. behandelt. Literatursuche zu "Schachteldividende" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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